Sie benötigen für unsere Behandlungen eine Ärztliche Verordnung (Physiotherapie/Heilgymnastik, bzw. Osteopathie). Die Physiotherapie – Verordnung sollte vor Therapiebeginn bei der Krankenkassa bewilligt werden. Dadurch ist eine Teilvergütung durch Krankenkassen gewährleistet. Für Osteopathie gibt es keine Vergütung durch die Allgemeine Krankenkasse.